Jährliches Dokument 2009

Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, sind nach § 10 WpPG dazu verpflichtet, der Öffentlichkeit mindestens einmal jährlich ein Dokument zur Verfügung zu stellen, in dem alle Informationen enthalten sind bzw. auf sie hingewiesen wird, die das Unternehmen in den vorhergehenden 12 Monaten auf der Basis des Wertpapierhandels- (WpHG) des Wertpapierprospekt- (WpPG) und des Börsengesetzes (BörsenG) veröffentlicht hat.

In diesem Dokument sind alle Informationen enthalten, die das Unternehmen auf der Basis der §§ 15, 15a, 26, 30b Abs. 1 und 2, §§ 30e, 30f Abs. 2, §§ 37v, 37w, 37x, 37y, 37z Abs. 4 des WpHG, der §§ 42 und 54 des BörsenG in Verbindung mit einer Börsenordnung oder den entsprechenden ausländischen Vorschriften publiziert oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat.

Nachstehend finden Sie bitte das Jährliche Dokument für unser Geschäftsjahr 2009.